Welche Förderung gibt es 2026 für Wärmepumpen in Deutschland?
Kurzantwort: Für den Heizungstausch in privaten Wohngebäuden läuft die Wärmepumpen-Förderung 2026 über die KfW (Zuschuss 458). Möglich sind bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, gedeckelt auf 30.000 € Kosten – also maximal 21.000 € Zuschuss je erster Wohneinheit (Stand: Juni 2026).
Welche Förderstelle warum zuständig ist, erklärt der Schwesterartikel BAFA oder KfW – welche Förderung ist besser?. Hier geht es um das, was Hausbesitzer am häufigsten fragen: Wie viel bekomme ich konkret – und wie beantrage ich es richtig?
Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026?
Die Förderung ist modular aufgebaut: Auf eine Grundförderung von 30 % lassen sich mehrere Boni stapeln. In der Summe ergeben die Bausteine bis zu 85 %, ausgezahlt wird jedoch höchstens 70 % der förderfähigen Kosten. Bei 30.000 € förderfähigen Kosten sind das maximal 21.000 € Zuschuss (Stand: Juni 2026, KfW 458).
Der vollständige Bonus-Stack für selbstnutzende Eigentümer:
| Baustein | Satz | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | für alle Antragsteller, einkommensunabhängig |
| Einkommens-Bonus | + 30 % | nur Selbstnutzer, zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen ≤ 40.000 € |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | + 20 % | Austausch einer alten fossilen Heizung; bis 31.12.2028 |
| Effizienz-Bonus | + 5 % | natürliches Kältemittel (z. B. R290) oder Wärmequelle Erde/Wasser/Abwasser |
| Auszahlung | max. 70 % | Deckel: Summe wird auf 70 % begrenzt |
Quelle der Sätze: KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen (458), Stand: Juni 2026.
„Den Effizienz-Bonus von 5 % erhalten Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen." – KfW, Heizungsförderung Wohngebäude (458)
Wer bekommt welchen Bonus – ein Rechenbeispiel
Ein selbstnutzender Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 € tauscht seine 25 Jahre alte Gasheizung gegen eine R290-Wärmepumpe. Rechnerisch ergibt sich: 30 % Grundförderung + 30 % Einkommens-Bonus + 20 % Klimageschwindigkeit + 5 % Effizienz = 85 %, gedeckelt auf 70 %. Bei 30.000 € förderfähigen Kosten fließen so 21.000 € als Zuschuss.
Wer das Einkommenskriterium nicht erfüllt, kommt typischerweise auf 30 % + 20 % + 5 % = 55 %. Die konkrete Höhe hängt immer von Gebäude, Eigentumssituation und den tatsächlich erfüllten Bedingungen ab – das ist eine Spannweite, keine garantierte Einzelzahl.
Wie sichert R290 den Effizienz-Bonus?
Der Effizienz-Bonus von 5 % ist an die Wärmequelle oder das Kältemittel gekoppelt. Luft-Wärmepumpen erfüllen ihn über ein natürliches Kältemittel. Genau hier liegt der Vorteil von WunderWärme: Alle Modelle arbeiten mit R290 (Propan), einem natürlichen Kältemittel mit einem sehr niedrigen Treibhauspotenzial (GWP 3).
R290 erlaubt zudem Vorlauftemperaturen bis ca. 75 °C – ideal für Altbauten mit klassischen Heizkörpern, ohne dass eine Fußbodenheizung nötig wird. Für die Förderung ist entscheidend: Wer auf R290 setzt, sichert sich die zusätzlichen 5 % und damit bis zu 1.500 € mehr Zuschuss (5 % von 30.000 €), ohne weiteren Aufwand. Die KfW nennt R290 nicht namentlich, sondern verlangt generisch ein „natürliches Kältemittel" – Propan erfüllt dieses Kriterium.
Wie beantrage ich die KfW-Förderung Schritt für Schritt?
Der Antrag läuft im KfW-Portal „Meine KfW" und muss vor Auftragsvergabe gestellt werden. Entscheidend ist die richtige Reihenfolge: Erst Fachunternehmen und Vertrag, dann Antrag, dann Auftrag. Wer zuerst beauftragt und danach beantragt, riskiert den Verlust der Förderung.
So sieht der Weg konkret aus (Stand: Juni 2026):
- Fachunternehmen oder Energie-Effizienz-Experten einbinden. Ein eingetragener Fachbetrieb plant die Wärmepumpe und liefert die technische Grundlage für den Antrag.
- Liefer- bzw. Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung abschließen. Der Vertrag wird so formuliert, dass er erst mit der Förderzusage wirksam wird – damit ist die Antragstellung „vor Vorhabenbeginn" gewahrt.
- Antrag im KfW-Portal stellen. Im Portal „Meine KfW" laden Sie die nötigen Nachweise hoch und beantragen den Zuschuss 458 – noch bevor das eigentliche Vorhaben beginnt.
- Förderzusage abwarten, dann umsetzen. Erst nach der Zusage wird der Vertrag wirksam und die Wärmepumpe installiert.
- Nachweise einreichen und Auszahlung erhalten. Nach Abschluss reichen Sie die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und Rechnungen ein; die KfW zahlt den Zuschuss aus.
Lassen Sie sich diesen Ablauf von Ihrem Fachbetrieb begleiten. Die Partnerbetriebe von WunderWärme kennen die KfW-Anforderungen und kümmern sich um die korrekten Nachweise. So vermeiden Sie den häufigsten Fehler – den vorzeitigen Auftrag.
Bleibt die Förderung 2026 stabil?
Aktuell ja: Die KfW-458-Förderung ist unabhängig vom laufenden Gesetzgebungsverfahren und gilt unverändert (Stand: Juni 2026). Sie hängt nicht direkt am Heizungsgesetz, sondern an den Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Im Hintergrund läuft eine Reform: Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen und die starre 65-%-Regel ersetzen. Der Gesetzentwurf wurde im Kabinett beschlossen, ist aber noch nicht in Kraft – Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Förderhöhen könnten politisch künftig angepasst werden; prüfen Sie die aktuellen Sätze daher zum Zeitpunkt Ihres Antrags.
Häufige Fragen
Wie viel Förderung bekomme ich maximal für eine Wärmepumpe 2026?
Maximal 70 % der förderfähigen Kosten. Diese sind je erster Wohneinheit auf 30.000 € gedeckelt, der höchste Zuschuss liegt damit bei 21.000 € (Stand: Juni 2026, KfW 458). Den vollen Satz erreichen nur Haushalte, die alle Boni erfüllen.
Welche Boni kann ich kombinieren?
Grundförderung (30 %), Einkommens-Bonus (+ 30 % bei Einkommen ≤ 40.000 €), Klimageschwindigkeits-Bonus (+ 20 %) und Effizienz-Bonus (+ 5 %). Die Summe von bis zu 85 % wird auf 70 % gedeckelt.
Sichert eine R290-Wärmepumpe den Effizienz-Bonus?
Ja. R290 (Propan) ist ein natürliches Kältemittel und erfüllt das KfW-Kriterium für den Effizienz-Bonus von 5 %. Alle WunderWärme-Modelle arbeiten mit R290.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor der Auftragsvergabe. Der Antrag läuft über das Portal „Meine KfW" und muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein. Üblich ist ein Liefervertrag mit aufschiebender Bedingung, der erst mit der Förderzusage wirksam wird.
Läuft die Förderung über BAFA oder KfW?
Über die KfW (Zuschuss 458). Die BAFA bleibt für andere Maßnahmen wie Gebäudehülle oder Heizungsoptimierung zuständig. Details im Artikel BAFA oder KfW – welche Förderung ist besser?.
Quellen und Prüfhinweise
Stand: Juni 2026. Förder-, Rechts- und Preisangaben sind zeitabhängig und sollten vor Antragstellung an der offiziellen Quelle geprüft werden. Eine ehrliche Einordnung der Gesamtkosten finden Sie unter Was kostet eine Wärmepumpe in Deutschland 2026? und ob sich der Wechsel rechnet unter Lohnt sich eine Wärmepumpe? Rechenbeispiele für Familien.
