Kosten & Förderung

BAFA oder KfW – welche Förderung ist besser?

BAFA oder KfW – welche Förderung ist besser?

BAFA oder KfW – welche Förderung ist besser für die Wärmepumpe?

Kurzantwort: Für die Wärmepumpe selbst ist seit dem 1. Januar 2024 die KfW zuständig, nicht die BAFA. Den Zuschuss für den Heizungstausch beantragen selbstnutzende Eigentümer im Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss 458)". Die BAFA fördert weiterhin Dämmung, Fenster und Heizungsoptimierung – aber nicht die Wärmepumpe.

Die Frage „BAFA oder KfW?" stammt aus der Zeit vor 2024: Damals lief die Wärmepumpen-Förderung tatsächlich über die BAFA. Seit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die Zuständigkeit aufgeteilt. Wer das verwechselt, beantragt beim falschen Amt und verliert Zeit. Dieser Artikel ordnet ein, wer wofür zuständig ist und wie sich beide Förderwege kombinieren lassen.

Fördert die BAFA oder die KfW die Wärmepumpe?

Die Wärmepumpe wird seit dem 1. Januar 2024 ausschließlich über die KfW gefördert – konkret über den Zuschuss 458. Die BAFA ist für den Heizungstausch nicht mehr zuständig. Sie übernimmt nur noch Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik. Für die Wärmepumpe selbst ist die KfW also die einzige richtige Adresse.

Vor 2024 war die BAFA die zentrale Anlaufstelle für die Wärmepumpen-Förderung. Mit der BEG-Reform zum 1. Januar 2024 hat der Bund die Heizungsförderung für selbstnutzende Eigentümer komplett zur KfW verschoben (KfW: Zuschuss 458). Der Antrag läuft seitdem über das Portal „Meine KfW". Diese Trennung hält bis heute (Stand: Juni 2026).

„Für selbstgenutztes Wohneigentum erfolgt die Förderung des Heizungstausches über die KfW." – KfW Bankengruppe, Programmbeschreibung Zuschuss 458

Wichtig: Die BAFA verschwindet nicht aus der Förderlandschaft. Sie ist nur für einen anderen Teil zuständig. Wer eine Wärmepumpe und zusätzlich dämmt, hat es mit beiden Stellen zu tun – aber für getrennte Maßnahmen.

Was fördert die BAFA noch – und was nicht?

Die BAFA fördert im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen die Gebäudehülle (Dämmung von Dach, Fassade, Keller, neue Fenster) sowie Anlagentechnik und Heizungsoptimierung – etwa hydraulischen Abgleich oder neue Heizkörper. Sie fördert nicht die Wärmepumpe als Wärmeerzeuger. Dafür ist seit 2024 ausschließlich die KfW zuständig.

Die BAFA-Förderung für solche Einzelmaßnahmen liegt bei 15 % der förderfähigen Kosten, mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bei 20 % (BAFA: BEG-Überblick). Das ist deutlich weniger als die bis zu 70 % der KfW – aber es betrifft eben andere Arbeiten. Eine bessere Dämmung senkt zudem den Wärmebedarf und damit die spätere Heizlast Ihrer Wärmepumpe.

So lässt sich die Zuständigkeit auf einen Blick trennen:

Beide Programme gehören zur selben Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – sie sind nur auf zwei Behörden verteilt.

Lassen sich BAFA und KfW kombinieren?

Ja. Sie können den KfW-Zuschuss für die Wärmepumpe mit BAFA-Zuschüssen für Dämmung oder Heizungsoptimierung kombinieren, weil es sich um verschiedene Maßnahmen handelt. Wichtig ist nur: Pro Einzelmaßnahme gibt es jeweils eine Förderung von einer Stelle – dieselbe Maßnahme kann nicht doppelt gefördert werden.

Ein typischer Fall: Eine Familie tauscht die alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe (Förderung über die KfW) und dämmt im selben Zug das Dach (Förderung über die BAFA). Beide Anträge laufen parallel, jeder beim zuständigen Amt. Die Energieberatung selbst – etwa ein individueller Sanierungsfahrplan – wird ebenfalls über die BAFA bezuschusst und kann zusätzlich beim KfW-Antrag den iSFP-Bonus auslösen.

Für die genauen Förderhöhen, Boni und die Schritt-für-Schritt-Antragstellung der Wärmepumpe finden Sie alle Details im ausführlichen Leitfaden: Wärmepumpe Förderung 2026 in Deutschland. Dort ist auch erklärt, welche Reihenfolge Antrag, Vertrag und Lieferantenbestätigung (BzA) einhalten müssen.

Wie hoch ist die KfW-Förderung für die Wärmepumpe 2026?

Die KfW fördert die Wärmepumpe mit bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 € für die erste Wohneinheit – der maximale Zuschuss beträgt damit 21.000 €. Der Satz setzt sich modular aus mehreren Bausteinen zusammen, die je nach Haushalt und Heizung kombiniert werden.

Die Bausteine im Überblick (Stand: Juni 2026, Quelle: KfW Zuschuss 458):

Rechnerisch ergäben die Boni zusammen bis zu 85 % – die KfW deckelt die Auszahlung jedoch auf 70 %. Welcher Satz für Sie gilt, hängt von Eigentumssituation, Einkommen und der alten Heizung ab. Eine Rechnung mit konkreten Familien-Szenarien finden Sie unter Lohnt sich eine Wärmepumpe? Rechenbeispiele für Familien.

Warum eine R290-Wärmepumpe den Effizienz-Bonus sichert

Den +5 % Effizienz-Bonus gibt es unter anderem für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel. Genau das ist R290 (Propan) – ein natürliches Kältemittel mit einem sehr niedrigen Treibhauspotenzial (GWP 3). Alle WunderWärme-Modelle (WW60V2 bis WW160V2) arbeiten als R290-Monoblock und erfüllen dieses Kriterium.

R290 erlaubt zudem eine Vorlauftemperatur bis 75 °C. Das macht diese Geräte auch für den Altbau mit klassischen Heizkörpern geeignet, ohne dass zwingend eine Fußbodenheizung nötig ist. So sichern Sie den Effizienz-Bonus und bleiben gleichzeitig bei der Sanierung flexibel. Wenn Sie die Gesamtkosten einordnen möchten, hilft der Überblick Was kostet eine Wärmepumpe in Deutschland 2026?.

Ändert sich die Förderung durch das neue Heizungsgesetz?

Stand Juni 2026 gilt weiterhin das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 mit der 65-%-Regel für neue Heizungen. Eine Reform – das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) – wurde am 13. Mai 2026 als Gesetzentwurf beschlossen, ist aber noch nicht in Kraft. Die KfW-Förderung der Wärmepumpe bleibt davon unabhängig bestehen.

Das GMG soll die starre 65-%-Regel ablösen, das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat steht jedoch noch aus. Bis dahin gilt der heutige Rechtsstand. Wichtig für die Förderfrage: Der Wechsel zwischen GEG und GMG betrifft die gesetzlichen Pflichten, nicht direkt den KfW-Zuschuss 458. Förderhöhen können politisch künftig angepasst werden – deshalb gilt für alle Angaben hier: aktuell 2026, vor Beauftragung erneut prüfen.

Häufige Fragen

Wer fördert die Wärmepumpe 2026 – BAFA oder KfW?

Die KfW. Seit dem 1. Januar 2024 läuft die Förderung des Heizungstausches mit Wärmepumpe über den KfW-Zuschuss 458. Die BAFA ist nur noch für Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) und Heizungsoptimierung zuständig, nicht für die Wärmepumpe selbst.

Kann ich BAFA und KfW gleichzeitig nutzen?

Ja, solange es sich um verschiedene Maßnahmen handelt. Die Wärmepumpe fördert die KfW, eine zusätzliche Dämmung die BAFA. Dieselbe Maßnahme lässt sich nicht doppelt fördern, aber Wärmepumpe und Sanierung sind getrennte Töpfe.

Warum verbinden viele die Wärmepumpe noch mit der BAFA?

Bis Ende 2023 war die BAFA tatsächlich für die Wärmepumpen-Förderung zuständig. Mit der BEG-Reform zum 1. Januar 2024 wechselte die Zuständigkeit zur KfW. Ältere Ratgeber und Erinnerungen nennen deshalb teilweise noch die BAFA – das ist seit 2024 überholt.

Sichert eine R290-Wärmepumpe wirklich einen höheren Zuschuss?

Sie sichert den Effizienz-Bonus von 5 %, der unter anderem für natürliche Kältemittel gilt. R290 (Propan) ist ein solches natürliches Kältemittel. Die KfW nennt R290 nicht namentlich, sondern fördert generisch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.

Wo finde ich die genauen Antragsschritte?

Die vollständige Schritt-für-Schritt-Anleitung samt Fristen und Lieferantenbestätigung (BzA) steht im Leitfaden Wärmepumpe Förderung 2026 in Deutschland.


Stand: Juni 2026. Förder-, Rechts- und Preisangaben sind zeitabhängig. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen (KfW, BAFA) vor der Beauftragung erneut. Lassen Sie den Förderantrag von Ihrem Fachbetrieb begleiten – die WunderWärme-Partnerbetriebe kennen die Anforderungen und kümmern sich um die korrekte BzA.